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   OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 3 MB 38/05   

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https://dejure.org/2005,27634
OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 3 MB 38/05 (https://dejure.org/2005,27634)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.08.2005 - 3 MB 38/05 (https://dejure.org/2005,27634)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. August 2005 - 3 MB 38/05 (https://dejure.org/2005,27634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Teilnahme am Unterricht einer Realschule; Voraussetzungen einer Versetzung in die nächsthöhere Klasse; Skala zur Übertragung von Noten zwischen einzelnen Schulformen

  • Judicialis

    OStVO SH § 8; ; RO SH § 4; ; VwGO § 123

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 3 MB 38/05
    Wie das Verwaltungsgericht richtig ausgeführt hat, kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung, die - wie hier - die Entscheidung in der Hauptsache teilweise vorwegnimmt, dann in Betracht, wenn Rechtsschutz in der Hauptsache wegen der langen Verfahrensdauer nicht rechtzeitig erlangt werden kann und dies zu schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen für die Antragstellerin führt, die sich auch bei einem spätern Erfolg in der Hauptsache nicht mehr ausgleichen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 25.10.1998 - II BvR 745/88 -, NJW 1989, 827; Urteil v. 25.07.1996 - I BvR 640/96 -, ZBR 1996, 334 f).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 640/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 3 MB 38/05
    Wie das Verwaltungsgericht richtig ausgeführt hat, kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung, die - wie hier - die Entscheidung in der Hauptsache teilweise vorwegnimmt, dann in Betracht, wenn Rechtsschutz in der Hauptsache wegen der langen Verfahrensdauer nicht rechtzeitig erlangt werden kann und dies zu schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen für die Antragstellerin führt, die sich auch bei einem spätern Erfolg in der Hauptsache nicht mehr ausgleichen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 25.10.1998 - II BvR 745/88 -, NJW 1989, 827; Urteil v. 25.07.1996 - I BvR 640/96 -, ZBR 1996, 334 f).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1994 - 3 M 49/94

    Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung; Kapazitätsauslastung; Juristischer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 3 MB 38/05
    Zudem muss mindestens eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache bestehen (Beschluss des Senats v. 30.09.1994 - 3 M 49/94 -, SchlHA 1995, 22 = DÖV 1995, 202 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 30.11.2021 - 9 B 10001/21

    Corona-Krise; Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht für Schüler

    Zudem muss mindestens eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache bestehen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 30.08.2005 - 3 MB 38/05 - juris Rn. 7).
  • VG Schleswig, 10.08.2020 - 9 B 16/20

    Schulrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung § 123 VwGO

    Zudem muss mindestens eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache bestehen (vgl. OVG Schleswig, B. v. 30.09.1994 - 3 M 49/94 - SchlHA 1995, 22 und v. 30.08.2005 - 3 MB 38/05 - juris).
  • VG Schleswig, 14.03.2018 - 9 B 9/18

    Auskunftssperre - Anforderungen an die Annahme einer abstrakten Gefahr für alle

    Zudem muss mindestens eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache bestehen (vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 30.09.1994 - 3 M 49/94 - SchlHA 1995, 22 und vom 30.08.2005 - 3 MB 38/05 - juris).
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